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Esther Omlin ist als jahrelange Oberstaatsanwältin und Staatsanwältin im Kanton Obwalden Expertin, wenn es um das nationale und internationale Strafrecht geht.
Dr. IUR. Esther Omlin hat ihr juristisches Studium an der Université de Fribourg mit zweisprachigem Lizentiat und anschließend ihr Doktorat im Strafrecht absolviert. Nach mehreren Stationen in der Strafverfolgung im internationalen Recht arbeitete sie 15 Jahre lang als Oberstaatsanwältin und Staatsanwältin im Kanton Obwalden. Mittlerweile berät sie ihre Klienten innerhalb eines Netzwerks für Untersuchungen, Expertisen und Rechtsberatungen im Bereich des nationalen und internationalen Straf-, Wirtschafts- und Völkerrechts.
* Über das Strafrecht in der Schweiz
* Harte Strafen für schwere Delikte
* Lebenslänglich bedeutet nicht gleich lebenslänglich
* Das Wirtschaftsrecht ist ein Sonderfall
* Wie man sich als Zeuge und Angeklagter verhalten sollteÜBER DAS STRAFRECHT IN DER SCHWEIZ
Harte Strafen wie lebenslanger Freiheitsentzug werden laut Esther Omlin in der Schweiz sehr selten verhängt. Je nach Schwere der Tat erfolgen in der Regel Buß- oder Geldstrafen, bevor eine Freiheitsstrafe überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Mit einer Buße werden kleine Gesetzesübertretungen bestraft, schwerere Taten haben eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre zur Konsequenz. Als richtige Verbrechen gelten Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden.
HARTE STRAFEN FÜR SCHWERE DELIKTE
Esther Omlin erklärt, dass Delikte, die eine jahrelange Freiheitsstrafe zur Folge haben, in der Schweiz glücklicherweise nicht allzu häufig vorkommen. Das heißt jedoch auch nicht, dass sie eine absolute Ausnahme bilden. Zu den schweren Straftaten, die eine umfangreiche Freiheitsstrafe mit sich tragen, gehören Taten von extremer Gewalt. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Verstümmelung weiblicher Genitalien, aber auch Veruntreuung, Diebstahl, Betrug, Raub, Erpressung oder Hehlerei.
LEBENSLÄNGLICH BEDEUTET NICHT GLEICH LEBENSLÄNGLICH
Mord, Völkermord, Folter, Kriegsverbrechen oder Entführung sind Taten, die wie Esther Omlin erläutert, eine lebenslange Freiheitsstrafe mit sich bringen. Diese wird in der Schweiz tatsächlich nur sehr selten verhängt und ist nicht unbedingt ein Urteil, das unumkehrbar ist. Bei guter Führung kann es vorkommen, dass das schweizerische Strafrecht nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung vorsieht.
DAS WIRTSCHAFTSRECHT IST EIN SONDERFALL
In der Wirtschaft sehen Straftaten nochmal anders aus, wie Esther Omlin ausführt. Tatbestände unter dem Wirtschaftsstrafrecht berühren nämlich einige andere Rechtsbereiche mit. Aus diesem Grund wird bei einem begleitenden Anwalt ein umfangreiches Fachwissen vorausgesetzt, das neben strafrechtlichen Kenntnissen auch Expertise in wirtschaftlichen Themen beinhaltet. Ebenso erforderlich sind gesellschafts- und handelsrechtliches Wissen, da eine Verteidigung nur erfolgen kann, wenn ein ausreichender Sachverstand vorliegt.
WIE MAN SICH ALS ANGEKLAGTER UND ZEUGE VERHALTEN SOLLTE
Esther Omlin rät den Angeklagten grundsätzlich, ruhig zu bleiben und sich ohne Umschweife einen Anwalt zu suchen. Auf keinen Fall sollte man als Tatverdächtiger mit Polizei oder Staatsanwaltschaft reden, da jede Aussage gegen einen verwendet werden kann. Als Zeuge ist man wiederum in der Pflicht, bei einer Vorladung vor Gericht persönlich zu erscheinen, selbst wenn man die Aussage verweigern will. Nur in Ausnahmen wird eine Absage genehmigt werden. Darüber hinaus empfiehlt Esther Omlin sowohl den Angeklagten als auch den Zeugen für ein ansprechendes Erscheinungsbild zu sorgen, um ernstgenommen und respektiert zu werden.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Esther Omlin Strafuntersuchungen/Expertisen/ Rechtsberatungen
Frau Esther Omlin
Habsburgerstrasse 16
6003 Luzern
Deutschlandfon ..: 041/660 02 69
web ..: https://esther-omlin.ch/
email : esther.omlin@omlin-strafrecht.chDR. IUR. ESTHER OMLIN – Expertise und Rechtsberatung im nationalen und internationalen Strafrecht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht
In Ihrem Büro in Luzern führt Dr. Esther Omlin als ausserordentliche Staatsanwältin oder Oberstaatsanwältin Strafuntersuchungen durch, verfasst Rechtsgutachten und Untersuchungsberichte und leistet Beratungsdienste in unterschiedlichen Kompetenzbereichen.
DAS VERTRAUEN DER KLIENTEN IST WICHTIG
Dr. Esther Omlin berät alle, die mit Strafrecht in irgendeiner Art konfrontiert werden. Dabei liegt der Fokus auf einem vertrauensvollen Umgang mit den Klienten. Als zentrale Anlaufstelle für alle strafrechtlichen Belange wird immer nach optimalen Lösungen gesucht. Esther Omlin ist Expertin auf dem Gebiet für nationales und internationales Strafrecht und verfügt zudem über ein breites Netzwerk an Kooperationspartnern aus Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Treuhand.
Pressekontakt:
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Frau Esther Omlin
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6003 Luzernfon ..: 041/660 02 69
email : esther-omlin@clickonmedia-mail.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Esther Omlin – Expertin für Strafrecht
veröffentlicht am 14. Februar 2022 in der Rubrik Presse - News
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