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Durch Steuertipps für Rentner nach der Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückerhalten und mehr Kapital im Alter erwirtschaften.
Wer in den Ruhestand geht, ist nicht von der Verpflichtung befreit, eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Rentner, die mehr als einen bestimmten im Gesetz festgelegten Geldbetrag im Monat erhalten, müssen beim Finanzamt eine Erklärung einreichen. Doch die Abgabe der Steuererklärung muss nicht unbedingt nachteilig sein.Überblick über Steuertipps für Rentner:
Rentner müssen ab einer bestimmten Grenze eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben
Abgabe der Steuererklärung ist verpflichtend
Steuertipps für Rentner helfen, bares Geld zu sparen
Gesetzliche Rente: Wann ist eine Steuererklärung abzugeben?
Nicht jeder muss im Ruhestand eine Steuererklärung abgeben. Viele Rentner, die lediglich die gesetzliche Rente beziehen, sind wegen der geringen Bezüge davon befreit, Steuern entrichten zu müssen. Einige davon sollten überlegen, ob eine Abrechnung lohnenswert ist. Ruheständler haben jedoch einen Anspruch auf einen Grundfreibetrag. Im Jahr 2019 liegt dieser bei jährlich 9.168 Euro pro Person. Der aktuelle Rentenfreibetrag ist deutlich höher als er noch im Jahr 2018 mit 9.000 Euro pro Person und Jahr war.
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Alle Informationen rund um den Verein und Berthold Schadek finden Sie auf der „Der Verein“ Seite.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Herr Berthold Schadek
Annastraße 4
83646 Bad Tölz
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Steuertipps für Rentner im Jahr 2019
veröffentlicht am 4. Dezember 2019 in der Rubrik Presse - News
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Steuertipps für Rentner im Jahr 2019
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