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Bis zu 4.180 Euro kann die Pflegekasse für einen Treppenlift oder andere Wohnungsanpassungen zahlen. Leben mehrere Berechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
Düsseldorf – Ein Treppenlift kann mehrere Tausend Euro kosten. Was viele Familien erst während der Beratung erfahren: Die Pflegekasse kann sich unter bestimmten Voraussetzungen erheblich an den Kosten beteiligen.Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 sind auf Antrag bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Anpassungen des individuellen Wohnumfelds möglich.
Treppenlifte werden vom Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich als Beispiel einer solchen wohnumfeldverbessernden Maßnahme genannt.
Bei Paaren kann sich der Zuschuss erhöhen
Besonders interessant wird die Regelung, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben.
Dann kann der Zuschuss auf bis zu viermal 4.180 Euro steigen – insgesamt also maximal 16.720 Euro.
„Der Zuschuss kann einen erheblichen Unterschied bei der Finanzierung machen“, sagt ProLift-Geschäftsführer Jörg Kutta. „Deshalb sollte die Frage nach der Förderung nicht erst gestellt werden, wenn der Auftrag bereits erteilt wurde.“
Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, die Finanzierung einer Umbaumaßnahme vor Baubeginn bei der Pflegekasse zu beantragen und einen Kostenvoranschlag vorzulegen.
Zusätzlich bis zu 50.000 Euro KfW-Kredit möglich
Für größere Maßnahmen existiert außerdem das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“.
Damit können Maßnahmen zum Abbau von Barrieren mit einem Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Kutta empfiehlt deshalb drei Schritte:
Erstens: klären, welche Lösung tatsächlich benötigt wird.
Zweitens: Kosten verschiedener Lösungen vergleichen.
Drittens: vor der Umsetzung mögliche Zuschüsse und Finanzierungen prüfen.Denn beim altersgerechten Umbau zählt nicht nur die Frage:
„Was kostet es?“
Sondern auch:
„Was davon muss ich tatsächlich selbst bezahlen?“
Quellen: Bundesministerium für Gesundheit, Stand März 2026; KfW. BMG
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ProLift Treppenlifte GmbH
Herr Jörg Kutta
Königsallee 19
40212 Düsseldorf
Deutschlandfon ..: 015162601848
web ..: https://www.prolift-treppenlifte.de
email : joerg.kutta@prolift-treppenlifte.deDie ProLift Treppenlifte GmbH unterstützt Menschen und ihre Angehörigen dabei, Lösungen für mehr Mobilität und Selbstständigkeit im eigenen Zuhause zu finden. Das Unternehmen berät herstellerunabhängig zu Treppenliften für gerade und kurvige Treppen und vergleicht geeignete Modelle und Preise verschiedener Hersteller. Darüber hinaus unterstützt ProLift bei möglichen Förderungen und Zuschüssen sowie bei der Umsetzung und Montage.
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Herr Jörg Kutta
Königsallee 19
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email : joerg.kutta@prolift-treppenlifte.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für einen Treppenlift: Was Pflegebedürftige wissen sollten
veröffentlicht am 13. August 2026 in der Rubrik Presse - News
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Bis zu 4.180 Euro Zuschuss für einen Treppenlift: Was Pflegebedürftige wissen sollten
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