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Nun ist wieder die Zeit des Jahres, in der die angehenden Lehrer/Lehrerinnen im Februar in der Hansestadt Bremen ihr Referendariat antreten.
Falls es zu einem schwerwiegenden Krankheitsfall kommen sollte, erhalten diese von ihren „Dienstherren“ eine Beihilfe. „Diese ist – je nach Familienstand – prozentual abgestuft. In Bremen zum Beispiel beträgt die Beihilfe für Alleinstehende xx Prozent“, erklärt John Pierre Galrao, der an der schönen Bremer Schlachte eine LVM-Versicherungsagentur betreibt. Diese reiche im Ernstfall allerdings nicht aus. Damit eine sogenannte Restkostenversicherung bestünde, welche für eine umfassende Abdeckung sorge, bräuchten die angehenden Beamten/Beamtinnen eine private Krankenversicherung.
Toller Tarif und auch preislich sehr ansprechend
Die mehrfach sehr guten Auszeichnungen sind ebenfalls nicht unbegründet. Besonders leistungsstark und preislich fair erweist sich der Tarif der LVM-Krankenversicherung. „Auch die hohe Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen in den Beamtenanwärtertarifen ist beachtlich“, sagt Herr Galrao. Die Rückerstattung werde fällig, wenn die Versicherten im abgelaufenen Jahr keine Leistungen aus den wichtigsten Tarifbausteinen in Anspruch genommen haben. Keine Rolle spielten dabei diverse Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. „Schließlich möchten wir unseren Versicherten ermöglichen, gesundheitsbewusst zu leben und trotzdem in den Genuss einer Beitragsrückerstattung zu kommen“, erklärt der LVM Vertrauensmann. Bei Interesse kann man in seiner Agentur in der Martinistraße vorbeischauen und sich zum Thema Restkostenversicherung beraten lassen.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
LVM Versicherung
Herr John Pierre Galrao
Martinistr. 24
28195 Bremen
Deutschlandfon ..: 042133004880
web ..: http://www.galrao.lvm.de
email : info@galrao.lvm.dePressekontakt:
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Martinistr. 24
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email : info@galrao.lvm.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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veröffentlicht am 13. Januar 2023 in der Rubrik Presse - News
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