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Die globale Produktionsverlagerung – in die südostasiatischen Länder – war getrieben vom globalen Kostendruck auf die Unternehmen und der Suche nach optimaler Effizienz in den Produktionsprozessen.
Diese Entwicklung startete in den 1990er Jahren und wurde vor allem von US-amerikanischen Unternehmen vorangetrieben. Ein extremes Beispiel dafür ist z.B. Apple, wo mittlerweile die Forschung und Entwicklung zwar vornehmlich in den USA (Schaffung der Software) und die Produktion (Schaffung der Hardware) auf der anderen Seite des Globus stattfindet! „Deutsche Unternehmen hingegen haben lange an einer hohen Fertigungstiefe (Paradebeispiel: Autoindustrie) festgehalten, mittlerweile wird aber auch hierzulande viel international ausgelagert (auf neudeutsch: ,outgesourced‘). Was bei diesem Auslagerungsprozess vielfach unter die Räder kommt, sind die sozialen Aspekte der Arbeit!“ moniert Stefan Kühn. „Gewisse Produktionsstätten erinnern erschreckend an die Arbeitsbedingungen zu Beginn der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert! Diesen – zum Teil schlimmen – Zuständen und Arbeitsbedingungen soll durch ein Gesetz zur sozialen Sorgfaltspflicht von Unternehmen im internationalen Auslagerungsprozess Abhilfe geschaffen werden.“
Ziel ist vor allem eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten und die Globalisierung mit Blick auf die ,Agenda 2030′ (das sind 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung als politische Zielsetzungen der UN, welche weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen.)
Die zunehmende Integration deutscher Unternehmen in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet also Chancen und Herausforderungen zugleich: neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig können aber auch Ungerechtigkeiten durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten von Unternehmen in der globalen Wirtschaft entstehen. Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liegt zwar bei den Staaten. Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte besteht aber unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Macht der innerstaatliche Kontext es unmöglich, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, ist von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten (soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist). „Wo politische Macht versagt, soll es die wirtschaftliche Kraft von Unternehmen richten!“ fasst Stefan Kühn zusammen.
Unternehmen sind gehalten – in Bezug auf ihre Größe, Branche und Position in der Lieferkette in angemessener Weise die menschenrechtlichen Risiken in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zu ermitteln, ihnen zu begegnen, darüber zu berichten und Beschwerdeverfahren zu ermöglichen. Das geplante Gesetz soll die bestehende Freiwilligkeit ersetzen, denn die Ergebnisse repräsentativer Untersuchungen zeigen, dass lediglich zwischen 13 und 17 Prozent der befragten Unternehmen die Anforderungen an eine solche soziale Unternehmensführung erfüllen!
Um eine ausreichende Einhaltung zu gewährleisten, bedarf es deshalb eines rechtlich verbindlichen und international anschlussfähigen Sorgfaltsstandards, ist der deutsche Gesetzgeber überzeugt. Durch dieses Gesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen.
Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden.
Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen sind international anschlussfähig.Das Gesetz begründet eine Bemühens Pflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Das Sorgfaltspflichtengesetz soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.
„Es wird interessant sein zu sehen, ob dieses Gesetz die gesteckten Ziele erreichen kann. Prüfstein wird vor allem China sein: das Land setzt zum Sprung zur Weltmacht an und kombiniert Marktmacht mit Konsumkraft, aber auch ein – für westliche Augen – schwer verständlicher Umgang mit Menschenrechten! Und jede westliche Kritik wird als ,Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas‘ zurückgewiesen.“ so Stefan Kühn.
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Deutschlandfon ..: 0800 40 40 699
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email : consulting@stefan-kühn.comStefan Kühn ist Ökonom; er befasst sich seit einigen Jahren mit den volkswirtschaftlichen Veränderungen und der Interdependenz der Märkte sowie der politischen Einflussnahme in Bezug auf Unternehmen, Gesellschaft und den Geldmarkt. Er vertritt die These, dass es sich bei makroökonomischen keynesianischen und neu-keynesianischen Modellen meistens um vollständig interdependente ökonomische Systeme handelt, die nicht rekursiv, sondern nur simultan gelöst werden können. Dabei betrachtet er nicht allein rein wissenschaftliche Methoden, sondern bezieht seine Erkenntnisse aus seiner langjährigen Tätigkeit als Unternehmer und Consultant des Managements überwiegend börsennotierter Unternehmen.
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Stefan Kühn: Die globale Produktionsverlagerung der Unternehmen – Chance und Herausforderung zugleich!
veröffentlicht am 20. Juli 2021 in der Rubrik Presse - News
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