• Das Stichwort Lehrermangel taucht seit mehreren Jahren immer wieder in den Zeitungen der Bundesrepublik auf.

    Zwar betrifft es die einzelnen Bundesländer mal mehr, mal weniger, wenn es um unbesetzte Stellen für Lehrerinnen und Lehrer geht – Bildung ist schließlich Ländersache – aber insgesamt scheint sich ein Trend entwickelt zu haben, der die ganze Bundesrepublik betrifft. Was tun gegen Lehrermangel? Natürlich Lehrerinnen und Lehrer ausbilden. Besonders in den sogenannten MINT-Fächern fehlt es an Lehrkräften: Von Mathematik über Informatik und Naturwissenschaften bis zur Technik fehlt es an kundigen Lehrerinnen und Lehrern. Verschiedene Initiativen und Programme von Bund und Ländern sollen dafür sorgen, dass die Lehramtsstudiengänge und damit die Lehrberufe attraktiver gestaltet werden. Aber was passiert eigentlich, wenn das Studium abgeschlossen ist? Was müssen angehende Lehrerinnen und Lehrer beachten, wenn sie mit dem Referendariat, das ihre Lehrer-Ausbildung beendet, in den Beamtenstatus übertreten? Besonders unter den aktuellen Bedingungen der weltweiten Corona-Pandemie stellt sich für viele, die einen Lehrberuf anstreben, auch die wichtige Frage nach der richtigen Gesundheitsvorsorge und -versorgung. Dabei lohnt sich immer ein Blick auf Vergleichsportale, wie beispielsweise beamten-infoportal.de, um die persönlichen Möglichkeiten zu sondieren.

    Referendare und Beihilfe: Der fürsorgende Staat als Arbeitgeber

    Werden Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet, verändern sich einige wichtige Punkte, die vor allem die Gesundheitsversorgung betreffen. Aber auch für angehende Lehrkräfte, die sich im Referendariat befinden, gelten diese Änderungen, sofern sie Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf werden. Für alle Beamten – ob voll, temporär oder auf Probe – gilt der Anspruch auf Beihilfe. Durch die Beihilfe sorgt der Staat als Arbeitgeber, bzw. Dienstherr, dafür, dass seine Angestellten, bzw. Beamte, gesund bleiben. Denn anders, als Angestellte auf dem Arbeitsmarkt in der freien Wirtschaft, haben Beamte keinen Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Während also Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der, meist gesetzlichen, Kranken- und Pflegeversicherung für ihre Angestellten tragen, leistet der Staat als Dienstherr seinen Beamten die Beihilfe. Wenn also eine angehende Lehrkraft ins Referendariat eintritt und gleichzeitig eine Verbeamtung damit einhergeht, erhält sie Anspruch auf Beihilfe. Damit kann die angehende Lehrkraft dann verschiedene medizinische Leistungen zu bestimmten Anteilen vom Staat finanzieren lassen. Abhängig vom Bundesland und dem Familienstand der angehenden Lehrkraft können damit bis zu 80% der Kosten für medizinische Behandlungen übernommen werden – auch für Behandlungen, die Ehepartner und Kinder der verbeamteten Lehrkraft.

    Gesundheitsversorgung rundum: Referendare und Krankenversicherung

    Erreichen Referendare also nicht nur das Ende ihrer Lehrausbildung, sondern auch den Anfang ihrer Karriere als Beamte, haben sie Anspruch auf die Beihilfe durch den Dienstherrn bei medizinischen Behandlungen, Vorsorge- und Nachsorgeleistungen. Allerdings erhalten sie keinen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag, was bedeutet, dass verbeamtete Referendare, wenn sie beispielsweise eine gesetzliche Krankenversicherung während ihres Studiums abgeschlossen haben, den vollen Versicherungsbeitrag ihrer Kasse selbst bezahlen müssen. Gleichzeitig erhalten die Referendare aber keine Vergrößerung des Leistungsspektrums ihrer Versicherung und auch keinen Vorteil von der staatlichen Beihilfe. Deshalb, und weil sich Referendaren mit ihrem Übertritt in einen Beamtenstatus die Gelegenheit bietet, ihre gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, kann es sich für angehende Lehrkräfte sehr lohnen, wenn sie die Angebote von privaten Krankenversicherungen durchstöbern. Ein guter Überblick zu den Angeboten der privaten Kassen lohnt sich aus dem einfachen Grund, dass private Versicherungsanbieter ihre Versicherungsangebote wesentlich flexibler auf die jeweiligen Versicherungsnehmer zuschneiden können. Daher bieten viele private Anbieter extra Angebote für Beamte, Lehrer, Referendare und Beamte auf Probe oder Widerruf an. Die sogenannten privaten Restkostenversicherungen für Beamte versichern schließlich nur den Anteil von Kosten durch medizinische Behandlungen, der nach der Beihilfe übrigbleibt. Daraus resultiert, dass private Versicherer Referendaren wesentlich umfangreichere Leistungskataloge anbieten können, als gesetzliche Versicherer und gleichzeitig die Referendare oft verhältnismäßig weniger Beiträge leisten müssen, als für eine gesetzliche Krankenversicherung.

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    Trotz bester Jobaussichten für Lehrerinnen und Lehrer: Auf was Referendare achten sollten

    veröffentlicht am 24. März 2021 in der Rubrik Presse - News
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