• Im Rahmen der Präsentation des „Jahrbuch Sucht“ greift der Suchtforscher Prof. Gerhard Meyer das legale Glückspiel massiv an. Der Bayerische Automaten-Verband weist die Kritik entschieden zurück.

    BildEinmal im Jahr wird das „Jahrbuch Sucht“ vorgestellt, welches aktuelle Zahlen, Fakten und Trends zu relevanten Suchtbereichen aufzeigt. Herausgeber ist die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS). Im Rahmen der Präsentation des „Jahrbuch Sucht 2019“ greift der Suchtforscher Professor Gerhard Meyer im Namen der DHS das legale Glückspiel massiv an. Er erhebt den Vorwurf, dass die Automatenindustrie die Spielverordnung umgehe, durch technische Tricks an den Geldspielautomaten geltende Gesetze ausheble und gesetzliche Vorgaben vorsätzlich ignoriere. Der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) weist diese Vorwürfe entschieden zurück und bezieht Stellung.

    Gewerbliches Automatenspiel – legal und streng reguliert
    Das gewerbliche Automatenspiel ist der mit Abstand am strengsten regulierte Bereich im gesamten deutschen Glücksspielmarkt. Alle Unternehmer der Automatenwirtschaft müssen ihre Geräte (in legalen Spielhallen sowie in der Gastronomie) vor der Inbetriebnahme einer Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) unterziehen. Erst wenn die PTB attestiert, dass die Geräte sämtliche spielrechtliche Eckdaten und damit alle gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben erfüllen, erfolgt die Zulassung.

    Noch mehr Spielerschutz seit November 2018
    Seit dem 11. November 2018 bieten die gewerblichen Geldspielgeräte nochmals deutlich mehr Spielerschutz: der maximale Stundenverlust wurde von 80 EUR auf 60 EUR – also um 25 % – reduziert, der maximale Gewinn pro Stunde von 500 EUR auf 400 EUR gesenkt. Der Maximalbetrag im Geldspeicher wurde von 25 EUR auf 10 EUR herabgesetzt. Außerdem muss aufgrund der Abschaffung der Automatiktaste jeder Einsatz manuell und separat ausgelöst werden. Zudem muss seit dem 11.11.2018 nach der 3. Stunde Spielbetrieb eine absolute Nullstellung aller Anzeigen und Speicher erfolgen. Nicht alle diese Änderungen sind im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes sinnvoll, denn viele Spieler, die zuvor legal spielten, finden sich nun im illegalen Spiel. Solches kann nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Gesellschaft sein. Zudem widerspricht es den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages, denen sich nun viele Spieler entziehen und so die organisierte Kriminalität finanzieren. Anteil problematischer und pathologischer Spieler um 39% gesunken

    Die Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends“, auf die sich auch Professor Gerhard Meyer bezieht, belegt, dass die Präventionsmaßnahmen an gewerblichen Geldspielgeräten greifen. Denn in dieser Studie wird dargelegt, dass der Anteil an problematischen und pathologischen Spielern im Berich des Online-Glücksspiels von 2015 auf 2017 exorbitant um 345 % gestiegen ist. Aktuell spielt hier mehr als jeder vierte Nachfrager (26,9%) mindestens problematisch. Innerhalb des gewerblichen Geldspiels ist der Anteil der problematischen und pathologischen Spieler während des gleichen Zeitraums um knapp 40% gesunken. Im Jahr 2017 spielten hier über 92% der Spieler vollkommen problemfrei. Die Aussage von Professor Meyer, dass das gewerbliche Geldspiel die höchste Suchtgefahr ausstrahle, ist somit nicht haltbar.

    Erfolgreiche Aufklärungs- und Präventionsarbeit
    Professor Meyer führt im Jahrbuch Sucht zudem aus, dass über drei Viertel der suchtbehandelten Personen das gewerbliche Automatenspiel als Hauptspielform angegeben haben. Dies belegt klar die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention, z. B. die Vermittlung von Grundwissen zum Thema „Spielsucht“ an die Mitarbeiter, der für Spielgäste vorhandene Test zur Selbstüberprüfung sowie die Vermittlung von Kontaktdaten zu Beratungsstellen, die in dem Maße auch nicht in anderen Spielformen und erst recht nicht auf dem Schwarzmarkt vorhanden zu sein scheint. Durch das seit 2012 geltende Betriebliche Sozialkonzept und die parallel laufenden Präventionsschulungen der Mitarbeiter werden insbesondere in Spielhallen problematische Spieler frühzeitig erkannt und erfolgreich dem Hilfesystem zugeführt. In anderen Spielformen findet eine derartige Prävention in keiner Weise statt. Dies kann und darf nicht zum Nachteil des gewerblichen Automatenspiels ausgelegt werden. Die Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels bieten ihren Gästen in modernen Spielhallen mit qualifiziertem Personal ein innovatives und sicheres Freizeitangebot. Die Leitlinien des Jugend- und Spielerschutze sowie einer erfolgreichen Präventionsarbeit setzen sie engagiert und verantwortungsbewusst um.

    Gewerbliches Automatenspiel ist das sicherste Automatenspiel in Deutschland
    Andy Meindl, 1. Vorsitzender des Bayerischen Automaten-Verband e.V.: „Die Unterstellungen von Professor Meyer weise ich mit aller Entschiedenheit zurück. Das gewerbliche Spiel in Spielhallen und Gaststätten ist das sicherste Automatenspiel in Deutschland und unterscheidet sich hier signifikant von vergleichbaren Angeboten im Online-Glücksspielbereich oder vom illegalen Spiel in „Hinterzimmern“. Die Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels repräsentieren ein legales, geschütztes und gesetzlich reguliertes Spiel von maximaler Qualität und Transparenz und halten sich strikt an die umfassenden gesetzlichen Vorgaben.“

    Legales Spiel stärken – Abwanderung in illegale Angebote verhindern
    Aktuell wandern die Spielenden in besorgniserregendem Maße ab – vom legalen, geschützten und begrenzten Spiel in den Bereich des ungeschützten und unlimitierten Spiels. Diese bedenkliche Entwicklung korrespondiert in keiner Weise mit den Zielen des Gesetzgebers, den Spielbetrieb dauerhaft in geordnete Bahnen zu lenken. Der BAV fordert deshalb tragfähige gesetzliche Rahmenbedingungen, die legale Anbieter maximal stärken und illegale Spielangebote eindämmen. Zum Schutz der Verbraucher und zur Stärkung und Konsolidierung aller legalen, qualifizierten Unternehmen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bayerischer Automaten-Verband e.V.
    Herr Andy Meindl
    Bahnhofstraße 2
    84524 Neuötting
    Deutschland

    fon ..: + 49 8671 – 92 87 44 0
    fax ..: + 49 8671 – 92 98 03 6
    web ..: http://www.baberlin.de/landesverbaende-18/bayern-18
    email : info@bavev.de

    Der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV)
    Der Bayerische Automaten-Verband e.V. setzt sich in Bayern seit über 60 Jahren mit größtmöglichem Engagement für die Interessen der Aufstellunternehmer des gewerblichen Automatenspiels ein. Unter den Mitgliedsunternehmen befinden sich alle Betriebsgrößen. Die Mitglieder erhalten vom Landesverband fachliche Unterstützung zu einer Vielzahl von Themen, z. B. Ausbildung oder Sozialkonzept. Auch die politische Interessenvertretung ist ein essentieller Baustein der Arbeit des BAV. Die juristischen Rahmenbedingungen müssen dem Unternehmer ein erfolgreiches wirtschaftliches Handeln ermöglichen. Dafür setzt sich der BAV, als gewählter Vertreter der organisierten Aufstellerschaft in Bayern, täglich ehrenamtlich ein. Er pflegt den kontinuierlichen Austausch mit politischen Entscheidungsträgern, steht im Dialog mit Mitarbeitern der Behörden und Verwaltungen und unterstützt die Mitglieder beim Verfassen von Anschreiben sowie bei Gesprächsterminen.

    Pressekontakt:

    DOORS OPEN
    Frau Judith Berkemeyer
    Bahnhofstraße 43
    82340 Feldafing

    fon ..: + 49 157 71 73 35 91
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    veröffentlicht am 13. Juni 2019 in der Rubrik Presse - News
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