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Der Immobilienkauf in Frankreich birgt Fallstricke. Ein Notar („notaire“) wickelt zwar den Kauf ab, schützt Käufer aber nicht. Ein deutscher Anwalt für französ. Immobilienrecht minimiert Risiken.
Frankreich zählt seit Jahren zu den beliebtesten Ländern für deutsche Immobilienkäufer – ob Ferienhaus an der Atlantikküste, Stadthaus in Paris oder Villa an der Côte d’Azur. Doch wer eine Immobilie in Frankreich kaufen möchte, muss die rechtlichen Besonderheiten kennen:Der französische Notar (notaire) ist zwar ein staatlich bestellter Beamter, der die Eintragung im Grundbuch vornimmt und die Zahlung von Steuern und Gebühren überwacht. Er ist jedoch kein persönlicher Interessenvertreter des Käufers.
Warum ein deutscher Anwalt beim Immobilienkauf in Frankreich wichtig ist
Ein deutscher Rechtsanwalt mit Erfahrung im französischen Immobilienrecht kann Käufer vor rechtlichen und finanziellen Risiken schützen. Er prüft Verträge wie den Compromis de Vente (Vorvertrag) oder den Acte de Vente(endgültiger Kaufvertrag), übersetzt und erklärt die Inhalte und stellt sicher, dass alle Fristen und Pflichten eingehalten werden.
Besonders wichtig ist die anwaltliche Begleitung, wenn:
o Sprachbarrieren bestehen oder Verträge nur auf Französisch vorliegen
o Belastungen, Hypotheken oder Wegerechte bestehen könnten
o steuerliche Fragen (Erbschaft, Vermietung, Zweitwohnsitz) geklärt werden müssenRolle des Notars in Frankreich
Der Notar sorgt für die rechtliche Abwicklung des Kaufes, überprüft Eigentumsnachweise, stellt sicher, dass keine Hypotheken oder Schulden auf der Immobilie lasten, und kümmert sich um die Eintragung im französischen Grundbuch.
Seine Rolle ist neutral – er schützt nicht gezielt die Interessen internationaler Käufer.Kosten und Absicherung
Die Notargebühren in Frankreich betragen meist 7-8 % des Kaufpreises, wovon nur etwa 1 % tatsächlich beim Notar verbleibt, der Rest sind staatliche Abgaben.
Eine zusätzliche Prüfung durch einen deutschen Anwalt ist daher eine kleine Investition, die vor großen Verlusten schützen kann.Fazit
Wer eine Immobilie in Frankreich kaufen möchte – sei es ein Ferienhaus, ein Landhaus oder eine Villa – sollte sich nicht nur auf den Notar verlassen.
Die Begleitung durch einen deutschen Anwalt im französischen Immobilienrecht sorgt für Sicherheit, Transparenz und Schutz vor unerwarteten Risiken.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Caprivistraße 33
22587 Hamburg
Deutschlandfon ..: (040) 32 43 33
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email : schwarzkopf@schwarzkopf-law.comRechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren sowohl in Hamburg als auch in Frankreich als Rechtsanwalt tätig. Er berät Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund ums Immobilienrecht und unterstützt sie bei allen damit verbundenen juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Südfrankreich verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.Pressekontakt:
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Immobilienkauf in Frankreich: Deutscher Anwalt schützt vor teuren Fehlern“
veröffentlicht am 30. Juli 2025 in der Rubrik Presse - News
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